Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, soweit sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen oder wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Die vorliegenden Verkaufsbedingungenen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
1.2. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Sie gelten auch für künftige Verträge, selbst wenn sie nicht noch einmal gesondert vorgelegt werden.
2. Angebote
2.1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Sie können bis zum Zugang der Bestellung des Käufers widerrufen werden.
2.2. Angebote des Käufers können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen annehmen.
3. Lieferung
3.1. Soweit wir oder die von uns beauftragten Lieferanten Verpackungen und Transportmittel stellen, gelten nur die von den Käufern mit den Lieferanten besonders zu vereinbarenden Verpackungsbedingungen. Befindet sich der Käufer mit der Rückgabe von Transportmitteln (z.B. Paletten u.ä.) in Verzug, behalten wir uns in jedem Fall vor, die entstandenen Kosten und Mieten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
3.2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Verzug ist, ruht unsere Lieferpflicht. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Schadensersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3.3. Verladung und Versand erfolgen jeweils gemäß den Vereinbarungen mit unserem Lieferanten. Hinsichtlich Versandart und Versandweg werden wir die Wünsche und Interessen des Käufers – soweit wie möglich – berücksichtigen. Dadurch entstehende Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht bei Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
3.4. Bei vereinbarter Fracht haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Diese Preise können zu unseren Gunsten oder zu unseren Lasten an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für die Lieferung angepasst werden, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
3.5. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich einer rechtzeitigen und ausreichenden Selbstbelieferung. Wird der vereinbarte Lieferungszeitpunkt bzw. die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so sind wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten zum Schadensersatz verpflichtet.
3.6. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung verzögern, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, Naturgewalten, Unfälle, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei ihren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Preise
4.1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich alle Lieferungen unfrei ab Herstellerwerk oder Lager exkl. aller Nebenkosten (insbesondere Transport-, Zoll-, Verpackungs-, Versicherungskosten, Kosten der Rücknahme und Entsorgung der Verpackung). Die in unseren Angeboten genannten Preise verstehen sich unter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer.
4.2. Unsere Preise sind nach der jeweils bei Vertragsschluss einsehbaren PSG-Datenbank (Katalogsystem) ermittelt bzw. aus einem expliziten Angebot ersichtlich. Der Käufer hat den Preis zuzüglich der Umsatzsteuer in der am Tage der Warenabgabe geltenden gesetzlichen Höhe zu tragen. Wir behalten uns vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preissteigerungen bei unseren Lieferanten, eintreten. Diese werden dem Käufer auf Verlangen nachgewiesen.
5. Zahlung
5.1. Rechnungen sind zahlbar netto bis zum 10. Tage nach Rechnungsstellung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.
5.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; Wechselspesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Käufers.
5.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Käufer auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen.
5.4. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor der Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
5.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur im Fall der schriftlichen Zustimmung oder mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt.
6. Gewährleistung
6.1. Mängelansprüche des Käufers, der Kaufmann ist, setzen voraus, dass dieser den nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt, d.h. offensichtliche Mängel sofort nach Übergabe, verdeckte Mängel sofort nach Kenntnisnahme unter Angabe des beanstandeten Erzeugnisses, der Art des Mangels, der Chargennummer, des Liefertages und des Objektes, in dem die Ware eingesetzt werden sollte, schriftlich anzeigt. Nichtkaufleute verlieren im Falle offensichtlicher Mängel, wenn diese nicht zugesichert wurden oder arglistig gehandelt wurde, ihre Gewährleistungsrechte, wenn sie nicht binnen 14 Tage ab Übergabe schriftlich rügen. Für Mängel, die infolge unsachgemäßer oder anleitungswidriger Verarbeitung oder Verwendung durch den Käufer entstehen, leisten wir keine Gewähr.
6.2. Mängelansprüche des Käufers verjähren 12 Monate ab Ablieferung bzw. Übergabe oder Abnahme am Erfüllungsort.
6.3. Liegt ein Mangel vor und wird dieser nach Maßgabe der vorstehenden Regelung ordnungsgemäß gerügt, so gewähren wir vorrangig Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen.
7. Haftungsbeschränkung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen gegen den Käufer, auch Saldoforderungen, unser Eigentum. Be- und Verarbeitung erfolgen stets für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Be- und Verarbeiters, jedoch ohne uns zu verpflichten. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
8.2. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.3. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern; diese Befugnis erlischt, wenn sich der Käufer in Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart.
8.4. Für den Fall, dass der Käufer die Ware veräußert, tritt er hiermit schon jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden in voller Höhe, auch soweit sie Entgelt für Arbeitsleistungen enthalten, mit allen Nebenrechten, insbesondere Sicherheiten, höchstens jedoch bis zu 120 % der ausstehenden Forderungen, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Satz 1 gilt auch für den Fall, dass der Käufer die Waren mit von uns gelieferter Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung offen zu legen und die nötigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen. Die Vorausabtretung erstreckt sich, wenn der Käufer mit seinen Vertragspartnern ein Kontokorrentverhältnis vereinbart hat, auch auf die Saldoforderung aus diesem Kontokorrentverhältnis.
8.5. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, vorausgesetzt, dass er sich nicht in Verzug befindet.
8.6. Machen wir vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so ist der Käufer zur Rückgabe auf seine Kosten verpflichtet und verliert sein Recht zum Besitz. Er haftet auf den Minderwert und die Rücknahmekosten sowie für entgangenen Gewinn. Er hat uns sofort zu verständigen, wenn ein Dritter in unsere Rechte eingreift.
8.7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung unser Sitz.
9.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch Wechsel- und Scheckklagen) ist, wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Sitz. Wir können den Käufer jedoch auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
10.2. Die rechtlichen Bestimmungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts.